Das Territorium / Revier
Die Reviere von Gestaltwandlergemeinschaften werden bei Neugründung durch die Treuhand verwaltet. Diese agiert neutral und rein administrativ, ohne politische Macht oder eigene Interessen. Sie verwaltet ausschließlich Gestaltwandlerland, das auch nur von solchen beansprucht werden darf, sowie die Namen ehemaliger Gemeinschaften, die von neuen Alphas mit persönlichem Bezug wieder angenommen werden können.
Ist eine Gemeinschaft groß und stark genug, kann sie weiteres Land anfordern oder Reviere benachbarter Gemeinschaften übernehmen. Dabei spielt nicht nur rohe Gewalt eine Rolle, sondern auch Mitgliederzahl, Kampfkraft, Organisation und die Fähigkeit, das beanspruchte Gebiet dauerhaft zu schützen und zu versorgen. Um zu verhindern, dass Land brachliegt, darf jede Gemeinschaft nur so viel Territorium beanspruchen, wie sie im Ernstfall verteidigen und pflegen kann.
- Gestaltwandlerterritorien umfassen meist große, naturnahe Flächen. Der Schutz dieser Gebiete ist tief in der Natur der Gestaltwandler verwurzelt, da ihre Tiere auf unberührte Wildnis angewiesen sind. Aus diesem Grund gehen Gestaltwandler achtsam, nachhaltig und respektvoll mit ihrer Umwelt um und achten darauf, der Natur nicht mehr zu nehmen, als sie verantworten können, ohne dabei die Bequemlichkeiten eines zivilisierten Lebens vollständig abzulehnen.
- Grenzen Städte, die von Menschen, Medialen und nicht räuberischen Gestaltwandlern bewohnt werden, an Gestaltwandlerterritorien, kann sich mit der Zeit ein vertrauensvolles Zusammenleben entwickeln. Die Menschen und Medialen unterstehen weiterhin den staatlichen Behörden, während das ansässige Gestaltwandlerrudel den Zugang von Raubtieren regelt und die Bevölkerung schützt.
Grenzüberschreitung
Das Betreten eines von Gestaltwandlern kontrollierten Gebiets erfordert zwingend die Erlaubnis der vorherrschenden Gemeinschaft. Eine offizielle oder inoffizielle Einladung durch ein dominantes Mitglied mit entsprechender Entscheidungsgewalt gilt bereits als Genehmigung. Wird die Erlaubnis erteilt, unterstellt sich der Besucher für die Dauer seines Aufenthalts dem Urteil des ansässigen Alphatiers und seiner Vertreter.
Ein unerlaubtes Eindringen kann, je nach Einschätzung der Gemeinschaft, als feindseliger Akt gewertet werden und unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen.
Zwar ist eine Hinrichtung nicht immer die erste Strafe, doch bei aggressivem Verhalten, wiederholtem und bewusstem Eindringen oder wenn Mitglieder der Gemeinschaft zu Schaden kommen, kann sie eine Konsequenz sein.
Gesetze und Rechtsprechung
Die Gestaltwandler unterliegen ihrer eigenen Rechtsprechung, die klar von der Gesetzgebung der Menschen und Medialen getrennt ist. Innerhalb seines Territoriums gilt der Alpha als oberster Richter und Vollstrecker, sodass alle Verfehlungen in seinem Revier seiner Verantwortung und Gerichtsbarkeit unterstehen.
Menschen und Mediale unterliegen grundsätzlich ihrer jeweiligen staatlichen Rechtsprechung. Betreten sie jedoch - selbst unwissentlich - Gestaltwandlerterritorium, unterwerfen sie sich automatisch der Gerichtsbarkeit jener Gemeinschaft, die in diesem Gebiet die Schirmherrschaft trägt.
Diese autonome Rechtsprechung betrifft insbesondere Gestaltwandler und vor allem Raubtiere. Spätestens nach den blutigen Konflikten und Territorialkriegen, bei denen staatliche Institutionen keinen Einfluss nehmen konnten, wurde diese Form der Justiz innerhalb von Gestaltwandlerterritorien etabliert. Seitdem wird diese von Polizei und Behörden geachtet.
Für Menschen und Mediale wirken die Gesetze und Strafen der Gestaltwandler oftmals barbarisch und brutal. Dabei wird häufig übersehen, dass diese Strafen nicht an menschliche Maßstäbe angepasst sind, sondern an die Tiere, die Gestaltwandler im Inneren sind. Insbesondere unter Raubtieren gilt das Gesetz des Stärkeren, und genau dieses Prinzip bildet die Grundlage.
Die Durchsetzung von Strafen kann durch die Vertreter des Alphas erfolgen, sofern dieser abwesend oder verhindert ist. Die Entscheidung über eine Hinrichtung obliegt jedoch ausschließlich dem Alphatier.
Art und Ausmaß der Strafe richten sich stets nach dem Vergehen. Sie reichen von sozialen Sanktionen wie Hausarrest, Rangverlust oder Verbannung aus dem Territorium, über körperliche Züchtigung oder bewusste Verstümmelung bis hin zur Hinrichtung.
Bestimmte Vergehen gelten dabei als besonders schwerwiegend. So wird Brandstiftung innerhalb eines Gestaltwandlerreviers grundsätzlich als versuchter Mord gewertet, da viele Gemeinschaften in bewaldeten Gebieten leben und Feuer eine unmittelbare Gefahr für das gesamte Rudel darstellt.
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