Da Mediale primär geistige Wesen sind, gehen sie mit ihren Partnern ein sogenanntes geistiges Band ein. Dieses stellt das mentale Pendant zum gestaltwandlerischen Gefährtenband dar und kann von einem Medialen mit Angehörigen jeder Gattung eingegangen werden.
Nach welchen Kriterien entschieden wird, ob ein mediales Bewusstsein im Zuge dieser Bindung in das Netzwerk der Gestaltwandler integriert wird oder weiterhin im Medialnet verbleibt, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Beide Varianten treten gleichermaßen auf. Es wird jedoch vermutet, dass bestimmte Mediale für die Stabilität und den Fortbestand des Medialnets von so zentraler Bedeutung sind, dass das Medialnet sie nicht vollständig freigibt.
In diesen Fällen kommt die Verbindung zwar zustande, das geistige Band scheint jedoch im Medialnet ins Leere zu laufen. Statt einer klar verankerten Präsenz bleibt eine rohe, animalische Resonanz zurück, die besonders dann spürbar wird, wenn Mediale sich der Verbindung bewusst annähern oder sie aktiv zu erfassen versuchen.
Menschliche Partner hingegen werden mit ihrem Bewusstsein stets in das mediale Netzwerk integriert. Dabei bleiben sie von allen anderen medialen Präsenzen strikt abgeschirmt und sind ausschließlich über ihren Partner erreichbar. Diese Abschirmung schützt sie zuverlässig vor fremdem Zugriff oder unbeabsichtigter mentaler Beeinflussung.
Das geistige Band entsteht – vergleichbar mit dem Gefährtenband der Gestaltwandler – nur ein einziges Mal im Leben. Es verbindet die Bindungspartner - auch Gefährten genannt - auf einer tiefen emotionalen und geistigen Ebene und kann ausschließlich durch den Tod eines der Partner aufgelöst werden.
- Anders als bei Gestaltwandlern, ist das geistige Band, das Mediale eingehen ein bewusster Prozess und keine schicksalshafte Fügung. Dennoch hat es frappierende Ähnlichkeit mit dem Konstrukt. So sehr, dass Gestaltwandler es ebenfalls als Gefährtenband anerkennen und Partner, die mit einem geistigen Band verbunden sind, ebenfalls als Gefährten bezeichnen.
- Der größte Unterschied besteht bei einem geistigen Band darin, dass der Tod des Bindungspartners nicht immer den Tod des Überlebenden nach sich zieht. Mediale spüren den Verlust ihres Gefährten ebenso tief wie Gestaltwandler, bleiben für gewöhnlich aber voll funktionsfähig und können ihr Leben weiterführen.
- Dies ändert sich jedoch, wenn ein Medialer ein Gefährtenband mit einem Gestaltwandler eingeht. Das Gefährtenband ist ein urtümliches, wildes und mächtiges Konstrukt, das über die Verbindung eines gestigen Bandes der Medialen hinausgeht. In diesem Fall entsteht daher immer ein Gefährtenband, da ein Medialer nur dann eine geistige Verbindung zu einem Gestaltwandler eingehen kann, wenn sie vorbestimmte Partner sind.
- Bindet sich ein Medialer an einen Menschen, ist dieser zwar im Medialnet eingebettet, jedoch vor allen anderen geschützt. Verstirbt der Mediale, während der Mensch am Leben bleibt, wird er anschließend aus dem Medialnet gelöst, ohne das ihm ein Schaden entsteht. Jedoch ist er dann nicht mehr von der mentalen Verbindung zu seinem Partner geschützt und wieder ungeschützt vor mentalen Übergriffen.



