Körperprivilegien beruhen auf einem rein gestaltwandlerischen Konstrukt, werden im Kontakt mit den anderen Gattungen jedoch zunehmend übernommen. Gestaltwandler gelten als äußerst körperbetonte Wesen, da bewusster Körperkontakt eine heilsame, erdende und verbindende Wirkung besitzt. Gleichzeitig sind Gestaltwandler sehr wählerisch darin, von wem sie sich berühren lassen. Körperkontakt ist niemals selbstverständlich und muss stets bewusst gewährt werden.
- Zustimmung sollte klar und eindeutig erfolgen. Sie muss nicht zwangsläufig verbal ausgesprochen werden, ist jedoch insbesondere bei neuen oder unsicheren Kontakten eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme. Das Einverständnis kann jederzeit zurückgezogen werden. Sobald sich eine der beteiligten Parteien unwohl fühlt, ist der Körperkontakt zu beenden.
- Übergriffe werden nicht toleriert. Unerlaubter Körperkontakt kann unmittelbare körperliche Gegenwehr nach sich ziehen. Innerhalb einer Gemeinschaft gelten solche Verstöße als schwerer Eklat und ziehen soziale sowie gemeinschaftliche Konsequenzen nach sich. Maßgeblich ist stets die Zustimmung der berührten Person. Ohne Einverständnis gibt es keine Berührung.
- Innerhalb einer Gemeinschaft wird mit Körperkontakt offen umgegangen. Gehören Menschen oder Mediale zur Gemeinschaft, gilt derselbe Grundsatz wie unter Gestaltwandlern: Erlaubt ist, was ausdrücklich erlaubt wird.
- Dominante Gestaltwandler initiieren in der Regel keine Körperprivilegien, solange sie sich nicht sicher sind, dass diese freiwillig gewährt werden. Der Grund dafür liegt in der Verantwortung, unterwürfige Mitglieder nicht durch Rang oder Präsenz unter Druck zu setzen. Umgekehrt werden Körperprivilegien, die von unterwürfigen Mitgliedern eingefordert werden, für gewöhnlich nicht verweigert. Diese Dynamik zugunsten der Schutzbedürftigen gilt als erhaltenswert und stabilisierend für die Gemeinschaft.
- Unterwürfige Gestaltwandler verfügen jedoch oft über ein feines Gespür für das emotionale Gleichgewicht dominanter Mitglieder. Sie nutzen diese Nähe bewusst, um Spannungen zu lösen, Unruhe zu mindern oder Halt zu geben, ohne dabei ihre eigenen Bedürfnisse zu strapazieren.
- Außenstehenden hingegen wird Körperkontakt nur selten erlaubt. Flüchtige Bekanntschaften erhalten keine Körperprivilegien.
Kinder und Jugendliche
Kinder, aller drei Gattungen, bilden die einzige Ausnahme und erhalten von jedem Mitglied der Gemeinschaft – unabhängig von dessen Rang – immer Körperprivilegien, sei es durch Umarmungen, hochheben oder körperliche Nähe. Gleichzeitig besitzen Kinder von Anfang an vollständige Körperautonomie. Verweigert ein Kind Körperkontakt, ist es absolut tabu, diesen zu erzwingen oder zu erschleichen. Jeder Erwachsene, der diese Grenze missachtet, begeht einen schweren Verstoß.
Jugendliche entscheiden ebenso autonom, wem sie Körperprivilegien gewähren. Die Verantwortung der Erwachsenen liegt darin, einen sicheren Rahmen zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf erste Gefühle, Annäherungen und intime Erfahrungen. Da das Tier früher reift als der menschliche Teil, ist besondere Aufmerksamkeit notwendig, um Jugendliche weder einzuengen noch schutzlos zu lassen.
Freundschaftliche Körperprivilegien
Freundschaftliche Körperprivilegien umfassen alltägliche, nicht-intime Berührungen wie Umarmungen, Schulterstupsen oder sanfte Gesten. Diese sind innerhalb von Freundschaften akzeptiert und üblich, solange kein Konflikt besteht.
Familiäre Körperprivilegien
Familiäre Körperprivilegien beziehen sich auf den direkten Familienverbund. Auch hier gilt: Jeder Gestaltwandler entscheidet selbst, wem er Nähe gewährt. Diese Privilegien beginnen und enden dort, wo das Individuum es für richtig hält.
Intime Körperprivilegien
Intime Körperprivilegien sind Liebhabern, Partnern und Gefährten vorbehalten, in manchen Fällen auch einvernehmlichen Affären unter Freunden. Sexualität ist für Gestaltwandler selbstverständlich und dient als wichtiges Ventil. Besonders dominante Gestaltwandler können bei längerem Verzicht unausgeglichen werden, was sich negativ auf die gesamte Gemeinschaft auswirken kann.
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